Sport

Nach oben


Die Fachberater für Sport teilen mit:

 

Fachberater

Fachberater

Fachberater

 

Schwarzfischer, Adolf, FL

 

 

 

 

 

Weininger, Bernhard, L

 
Schule Mittelschule Roding  Mittelschule Cham  
Anschrift

 Adolf-Kolping-Str. 15, 

93426 Roding

Am Hofacker 33

93468 Miltach

 
Telefon d.  09461/ 911510    
E-Mail Schule  info@vs-roding.de     
Fax 09461/ 911513    
E-Mail privat  

bweininger@web.de

 

Aktuelle Fortbildungsangebote auf Schulamtsebene:  

Thema

Details

Drums alive - Der Pezziball im Sportunterricht

für Anmeldung und Hinweise klicken!

Donnerstag, 13.10.11, 14.30 - 17.00 Uhr                  Grund- und Mittelschule Roding

Auffrischung und Verbesserung der Rettungsfähigkeit beim Schwimmen

für Anmeldung und Hinweise klicken!

Donnerstag, 21.11.11, 13.45 - 16.00 Uhr                  Hallenbad Cham

"Volley-spielen" in der Grundschule

für Anmeldung und Hinweise klicken!

Mittwoch, 07.12.11, 14.00 - 15.30 Uhr Weiding
"Fresh up": Minitrampolin im Sportunterricht der Grund- und Mittelschule

für Anmeldung und Hinweise klicken!

Donnerstag, 08.12.11, 14.30 - 17.00 Uhr                  Grund- und Mittelschule Roding

Fragen  -  Antworten  - Fragen  -  Antworten  -  Fragen  -  Antworten

Problemfeld Schwimmen

1.   Rettungsfähigkeit der Lehrkraft

Der Betreiber unseres Kreishallenbades erachtet es als seine Pflicht, von den Schwimmunterricht erteilenden Lehrkräften den Nachweis der Rettungsfähigkeit, der Ersten Hilfe und der Herz-Lungen-Wiederbelebung einzufordern. Die Rettungsfähigkeit sieht er durch den Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens „Silber“ belegt, das nicht älter als drei Jahre sein darf; der Nachweis der Herz-Lungen-Wiederbelebung darf aus seiner Sicht nicht älter als zwei Jahre sein. Unterliegen wir als Schule den geschilderten Regelungen des Badbetreibers?

Nein. Für die Klärung des Sachverhalts ist es wichtig zwischen öffentlichem Badebetrieb und nichtöffentlichem, schulischem Schwimmunterricht zu differenzieren. Regelungen für den schulischen Schwimmunterricht zu treffen, d.h. auch bzgl. der Aus- und Weiterbildung der bayerischen Lehrkräfte für die Erteilung schulischen Schwimmunterrichts, obliegt der alleinigen Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Qualifikationsvoraussetzungen für die Erteilung von schulischem Schwimmunterricht sind dabei abschließend geregelt in der Bekanntmachung zur Durchführung von Schwimmunterricht (KWMBl I 1994, S.192); im Internet einsehbar unter:

http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/bekanntmachungen/schwimmunterricht.pdf

Über die in Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes generell verankerte Verpflichtung der Lehrkräfte zur Fortbildung und den in der KMBek zur „Lehrerfortbildung in Bayern“ (KWMBl I 2002, S.260) konkretisierten Mindestumfang von 12 Belegtagen in 4 Jahren hinaus hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus keine gesonderte Regelung zu einer etwaigen Fortbildungsverpflichtung im Rettungsschwimmen erlassen. Deshalb unterliegt z.B. auch die von Studierenden des Faches Sport im Rahmen der LPO I erworbene Rettungsfähigkeit im Unterschied zu den Regelungen, die Verbände wie z.B. die DLRG oder die Wasserwacht für ihre Mitglieder festlegen, keiner in einem regelmäßigen Turnus festgesetzten Überprüfung. Für den Bereich der Ersten Hilfe verhält es sich ebenso.

Quelle:  Nachgefragt des Infos-Journals Schulsport aktuell 1/2010

2. Gruppengröße beim Schwimmen

  Dürfen Schwimmer und Nicht-Schwimmer gemeinsam in einer Schwimmklasse unterrichtet werden?

Schwimmer und Nicht-Schwimmer in einer Schwimmklasse zu unterrichten, ist grundsätzlich möglich. Allerdings bedeutet dies immer erhöhte organisatorische Anforderungen, da für Schwimmer und Nichtschwimmer eigene Gruppen einzurichten sind und es der Lehrkraft ohne Hilfskraft nicht gestattet ist, einzelne Schüler im Schwimmen zu unterrichten und gleichzeitig die Gesamtheit der Schüler zu beaufsichtigen, es sei denn, diese befinden sich außerhalb des Wassers. Soweit die Schwimmstätten es zulassen, können die Nichtschwimmer einer oder mehrerer Jahrgangsstufen in Sondergruppen zusammengefasst werden, die außerhalb des regulären Schwimmunterrichts (z.B. nach Schulschluss oder am Nachmittag) unterrichtet werden. Nichtschwimmer-Gruppen sollten nicht mehr als 15 Teilnehmer umfassen.

Quelle:  Nachgefragt des Infos-Journals Schulsport aktuell 1/2009

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Aufgabenbereiche der Fachberatung:

·         Unterstützung von Schulräten, Schulleitern und Lehrern bei methodisch-didaktischen  und organisatorischen Fragen des Sportunterrichts in der Grund- und Hauptschule.

·         Planung und  Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schul- und Schulamtsebene.

·         Kooperation mit der Bayerischen Sportjugend im Landkreis Cham bei gemeinsamen Mitarbeiterschulungsmaßnahmen.

·         Koordinierung der Schulsportwettkämpfe im Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“

Angebot:

  • Beratung  bei allen schulsportspezifischen Fragen in der Grund- und Hauptschule.

-  Klassen- und Gruppeneinteilungen

-  Lehrplan

-  Unterrichtsgestaltung, Sicherheitsvorschriften

-  Besondere Leistungsfeststellung im Fach Sport

-  Gestaltung von Sportfesten  

  • Schulhausinterne Fortbildungen (individuelle Themenabsprache möglich)

  • Individuelle Beratung von Sportlehrkräften auf Anforderung.

  • Beratung von Schulen und Aufwandsträgern bei der Errichtung und Ausstattung von Sportstätten  

     

    Fordern  Sie uns an! Wir kommen gerne!  

     

    Ihre Fachberater:

    Bernhard Weininger, Adi Schwarzfischer